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   OLG Brandenburg, 17.09.2020 - 6 W 81/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28280
OLG Brandenburg, 17.09.2020 - 6 W 81/20 (https://dejure.org/2020,28280)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.2020 - 6 W 81/20 (https://dejure.org/2020,28280)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. September 2020 - 6 W 81/20 (https://dejure.org/2020,28280)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Internetproviders auf Unterlassung von Äußerungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 251
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2020 - 6 W 81/20
    Weist ein Betroffener den Host-Provider auf eine Rechtsverletzung durch einen Domaininhaber hin, so kann der Host-Provider verpflichtet sein, künftig derartige Störungen zu verhindern, indem er rechtsverletzende Äußerungen entfernen lässt (BGH, Urteil vom 17.08.2011 - I ZR 57/09 Rn. 26 ff. - Stiftparfüm; Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15 Rn. 22 ff. - Jameda.de II - sämtlich zit. nach juris).

    Kommt eine Rechtsverletzung durch die unter der Domain der Antragstellerin abrufbare Werbung tatsächlich in Betracht, z.B. eine verbotene krankheitsbezogene Werbung für Nahrungsergänzungsmittel - das ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens -, so kann ein Anspruch gegen den Host-Provider auf Löschung unter den Voraussetzungen der §§ 7 Abs. 2, 10 TMG gegeben sein (BGH, Urteil vom 17.08.2011, a.a.O., Rn 39 - zit. nach juris).

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2020 - 6 W 81/20
    Weist ein Betroffener den Host-Provider auf eine Rechtsverletzung durch einen Domaininhaber hin, so kann der Host-Provider verpflichtet sein, künftig derartige Störungen zu verhindern, indem er rechtsverletzende Äußerungen entfernen lässt (BGH, Urteil vom 17.08.2011 - I ZR 57/09 Rn. 26 ff. - Stiftparfüm; Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15 Rn. 22 ff. - Jameda.de II - sämtlich zit. nach juris).
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